Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fundbuch n.
fundbuch , n. ein buch, in dem sich jedes einzelne eines ganzen verzeichnet findet oder, wie Schottelius 478 b den begrif gibt, darin aufgezeichnet zufinden, was zu dem werck, so unterhanden, gehört, inventarium. also ursprünglich, wie schon dieser lat. ausdruck zeigt, eine der rechtswissenschaft eigne benennung in dem sinne: verzeichnis des vermögens, verzeichnis der hinterlassenschaft. s. Wehneri pract. jur. observat. select. liber (1624) 194 a . da sich Wehnerus auf Joh. Thomas Frey bezieht, der fundbuch von theilbuch oder theilregister, liber divisionis, unterscheide, und dieser rechtsgele…