Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürtrag m.
fürtrag , m. , s. vortrag. 1 1) die handlung, vor jemand oder überhaupt andern etwas in worten darzulegen: in dem ersicht er ohn gefehr in dem creutzgang dort stehn den abbt, zu dem gieng er, demütig gnapt, und bot jm einen guten tag und thet mit schalckheit sein fürtrag, sprach: .... H. Sachs II (1591) . 4, 92 b . fürtrag thun, fürtragen, aliquid proponere, referre, deferre. Aler (1727) 822 a . 2 2) das was vor jemand oder andern in worten dargelegt wird. des procesz fürtrags halben. cammergerichtsordnung von 1527 am anfange; item nach beyder theyl und allem fürtrag, auch entlichem beschlusz …