Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürstmäszig adj.
fürstmäszig , adj. eigentlicher zusammensetzung, für die später die uneigentliche fürstenmäszig ( s. d. ) sich bildete. es bedeutet 1 1) fürstlichen personen ebenbürtig, ihnen gleichstehend. solche fürstmäszige personen sind im ehemaligen deutschen reiche neben landgrafen und markgrafen die wirklichen reichsgrafen, auch die reichsständischen edlen herrn die volle landeshoheit besaszen. vgl. fürst 8). wie chuorfürsten, fürsten und fürstmeszigen einander zu recht fordern solln ..... der klagend chuorfürst, fürst oder fürstmeszig u. s. w. des heil. röm. reichs ordnungen, Worms 1539, 18 b . 19 a ;…