Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürstensohn m.
fürstensohn , m. ein sohn eines fürsten, also auch ein unehelicher sohn eines solchen. im besondern und vorzugsweise aber ein prinz: fürstenson, princeps junior. Stieler 2056 . nie fehl es unserm reiche an einem fürstensohn, der Dir an tugend gleiche! Wieland Oberon 12, 94 ; ich liebte einen fürstensohn ( don Karlos ) — Schiller 294 b ( Karlos 4, 21); wenn jahrhunderte dahin geflohen, wird die vorsicht einen fürstensohn, wie er, auf einem thron, wie seiner, wiederholen. ebenda; ists denn so was auszerordentliches, wenn ein junges geschöpf von einem fürstensohne einmal mit verdrusz fühlt, dasz …