Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürkauf m.
fürkauf , m. s. vorkauf. 1 1) auf einem vorrechte beruhender kauf, kauf bevor bei einem verkaufe ein anderer kaufen darf. Haltaus 553 . s. vorkaufsrecht. 2 2) der alleinhandel, der alleinige ein- und verkauf einer waare oder von waaren. fürkauff, der allein ein- und verkauff, einhandel, monopole. Rädlein 312 b . fürkauff, monopolium. Dentzler 118 a . die keyserlichen recht verbieten monopolia, die fürkäuffe, aber ietzt ... Agricola spr. 125 b . 3 3) aus gewinnsucht hervorgehender kauf zu nachherigem oder späterem wiederverkaufe, dann im besondern wucherischer kauf unmittelbar vor dem markte. a…