Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fünftehalb adj.
fünftehalb , adj. vier und ein halb. mit ausstoszung des e kürzer fünfthalb. mhd. vünftehalp flectiert: si wâren vil unmüeʒecwol vümphtehalben tac. Nib. 1210, 1 . nhd. in der bedeutung: vier und ein halbes mehr. fünftehalb, quinque cum dimidio. Steinbach 1, 668 . fünfthalb, quatuor et dimidium quinti. Frisch 1, 307 a . es steht hier unflectiert, sein subst. aber, falls dieses nicht als benennung eines maszes unverändert bleibt, im pl.: fünfthalb tage, jahre, ellen. Adelung. er ist fünftehalb jahre oder, wie ahd. und mhd., ohne endung jahr alt. das sind fünfthalb ellen zeug. fünfthalb thaler si…