Eintrag · Nachträge (Mecklenb.)
Füerrahm m.
ä. Spr. Feuerschutz aus Holzbohlen (vgl. Füerbahl) über dem offenen Herd: 'über den Feuer-Herd ist kein sogenannter Feuer-Rahm zu dulden ..., worauf der Bauer ... Holz oder andere Sachen zum Trocknen oder Räuchern zu stecken pflegt' (1772) Baumg.-Bentz. Ribn. 131; im 18. Jh. durch den Swibagen ersetzt Baumg. Bauernh. 40.