Hauptquelle · Rheinisches Wb.
Fronsonntag
Fron-sonntag fru·ŋ.zondĭx Prüm-Ihren ; sonst Eif fro·m.- m.: einer der vier S. nach den Quatembertagen. Volksgl. Schändung der Fr. bringt Fluch; heit (heute) es Fr., do darf me och net flecke; wen op e Fr. entdämpt (Sauerteig ansetzt), den hot et ganz Johr Fr. Damp Bitb-Hütting ; man soll am Abend vor Fr. nicht reisen Koch . Kinder, die auf Fr. geboren sind, sind Glückskinder, können die Geister u. die Toten wandern sehen u. können weissagen; doch dürfen sie ihre Gesichte nur Personen des andern Geschlechtes mitteilen, man nennt sie Fronsonntag-skenner Allg. Der am Fr. geboren ist, kommt an de…