Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Frischult m.
Frischult m. Freischulze im Gegensatz zum Buerschult; hervorgegangen aus der Gruppe der Lokatoren, die unmittelbar im Auftrage des Landesherrn die Besiedlung des ihnen angewiesenen Dorfes vollzogen, besaß er als Entgelt eine oder mehrere zins- und zehntfreie Settings- oder Freihufen. Seine Dienste bestanden lediglich in der Stellung eines Lehnspferdes, der Leistung von Jagdfuhren und der Verpflichtung, den Grundherrn oder dessen Beamte, wenn sie zu Amtshandlungen ins Dorf kamen, zu beherbergen und zu verpflegen. Der Freischulze, der seinen Hof zu Lehnrecht besaß, war Eigentümer der Gebäude, de…