Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Freikirchen
Freikirchen , Bezeichnung der von den Landes- oder Staatskirchen losgelösten, ganz auf eigne Mittel und Selbstregiment gestellten Kirchengemeinschaften. Über die in den 1840er Jahren in Preußen entstandenen Freien Gemeinden s. d. Aus ganz entgegengesetzten Gründen, weil ihnen die Landeskirche nicht bekenntnismäßig genug schien, haben strenge Lutheraner in Preußen, Sachsen, Hessen, Hannover, Schweden F. gebildet. Namentlich aber war dies auf dem Gebiete der reformierten Kirche der Fall. In Holland entstand 1834 in Abtrennung von der Niederländischen reformierten ( Hervormde ) Kirche die Christl…