Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Freiexemplar N.
Freiexemplar, N. ›Freistück, Exemplar eines Druckwerkes das der Verfasser - oder auch ein Sortimenter bei Abnahme einer größeren Menge - unberechnet erhält‹, 19. Jh.?, s. frei, Exemplar Freigelassener, s. freilassen