Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Fleischbeschau
Fleischbeschau , die amtliche Besichtigung des Fleisches in sanitärer und marktpolizeilicher Hinsicht. Seit dem Mittelalter war die Kontrolle der Fleischverkaufsstellen in den Städten allgemein üblich. Das Verfahren hat sich in Süddeutschland (Bayern, Württemberg, Baden, Hessen) erhalten, während die norddeutschen Städte gegen Ende des 18. Jahrh. zum großen Teil davon Abstand nahmen. Durch das Gesetz vom 3. Juni 1900 wurde die Schlachtvieh- und Fleischbeschau für das ganze Deutsche Reich geregelt. Nach diesem Gesetz unterliegen Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Hunde, deren Fleisc…