Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Fixsterne
Fixsterne , d.h. feste Sterne, diejenigen Sterne, welche für das bloße Auge stets eine gleiche gegenseitige Stellung zeigen, demnach alle Sterne außer den Planeten, Monden und Kometen. Nach ihrer scheinbaren Größe theilt man sie in Sterne der 1., 2., 3. etc. bis zur 12., nach Einigen bis zur 20. Größe. Die bis zur 6. Größe sind dem unbewaffneten Auge sichtbar, die weitern bloß durch das Fernrohr (teleskopische Sterne). Der Ausdruck Größe bezieht sich nur auf den größern und geringern Glanz derselben, indem stärker glänzende Sterne dem bloßen Auge größer erscheinen; im Fernrohr dagegen verschwi…