Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Feudāl
Feudāl (von feudum , s. d.), das Lehnswesen betreffend, auf das Lehnswesen bezüglich; dem mittelalterlichen Lehns- und Ständewesen zuneigend; daher Feudale diejenigen, die im modernen Staatswesen gewisse Standesvorrechte in Anspruch nehmen, die mit demselben im Widerspruch stehen. Feudalpartei , reaktionäre Adelspartei; Feudalsystem , das Lehnswesen (s. d.). Feudalstaat , Lehnsstaat; Feudalwesen , Lehnswesen; Feudalstände , Landstände, die nur sich selbst und ihre eignen Standesinteressen vertreten.