Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Fegfeuer
Fegfeuer , lat. purgatorium , der Aufenthaltsort und Zustand der abgeschiedenen Seelen, welche vor ihrem Tode zwar Verzeihung ihrer Sünden erlangten, aber noch Sündenschuld abzubüßen haben. Das F., ein Mittelzustand zwischen Himmel und Hölle, ist somit kein Stand der Prüfung und Weiterentwicklung, sondern ein Zustand der Buße u. Gnade. Dogmatisch setzte die Kirche nur fest, daß es ein F. gebe und daß die darin Befindlichen durch die Fürbitten der Gläubigen unterstützt, erleichtert und erlöst werden können. Ersteres leuchtet der Vernunft so ein, daß die Lehre vom F. zu den am wenigsten angegrif…