Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Fatelkann f.
Fatelkann -tt- f. ursprünglich die Zinnkanne in welcher der zuerst gewonnene Teil des fertig gebrauten Bieres gefatet und an Respektspersonen und gute Freunde der Brauherren als Ehrengabe geschickt wurde; Anspruch hatten die Brauknechte, die Schopenbruger, auf einen Anteil an diesem besonders gehaltvollen Bier, auf das der Name des Gefäßes mit Wandel zum n. (ergänze -bier ) übertragen wurde; vgl. Tech. in Hans. Geschbl. 21, 278; 346; Nolde 1, 165; später überhaupt starkes Braunbier: 'Doch schäumend kam das Weißbier dann, Verdrängte das kräftige Fatelkann' V.H.-Kal. 1865 Dez.; ne Buddel mit Fat…