Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Fatalist
Fatalist
fatal Adj. ‘unangenehm, peinlich’ geht aus von lat. fātālis ‘verhängnisvoll’, das vom Subst. lat. fātum ‘Götterspruch, Schicksal’ abgeleitet ist. Es löst im 17. Jh. (möglicherweise unter Einfluß von frz. fatal) das bereits im 16. Jh. bezeugte fatalisch im Sinne von ‘schicksalsschwer, verhängnisvoll’ ab; daneben zeigt fatal von Anfang an die oben angegebene und heute allein übliche abgeschwächte Bedeutung. – Fatalität f. ‘Schicksalsschlag, Unheil, Mißgeschick’ (17. Jh.), aus gleichbed. lat. fātālitās (Genitiv fātālitātis) bzw. frz. fatalité. Fatalismus m. ‘bedingungsloser blinder Schicksalsglaube’ als Merkmal verschiedener religiöser und philosophischer Richtungen (18. Jh.). Fatalist m. ‘Vertreter eines blinden Schicksalsglaubens’ (18. Jh.). fatalistisch Adj. ‘ergeben, schicksalsgläubig’ (19. Jh.).