Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Fahrradsteuer
Fahrradsteuer , eine Steuer auf Fahrräder und Automobile. Sie besteht in Frankreich seit Gesetz vom 23. April 1893 (ergänzt durch Gesetz vom 14. April 1898), in Italien seit Gesetz vom 22. Juli 1897; unter den deutschen Staaten hat nur Hessen (Gesetz vom 12. Aug. 1899) eine F.; in Bremen ist die Einführung beschlossen. Die Steuer ist Staatssteuer, doch sind an ihrem Ertrag die Gemeinden in Frankreich mit einem Viertel, in Italien mit der Hälfte beteiligt. In Hessen beträgt die Steuer für Fahrräder jährlich 5 Mk., für Automobile 5–10 Mk. (je nach deren Größe, Ankaufspreis und Leistungsfähigkeit…