Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Fahrnis F.
Fahrnis, F. ›(im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht) bewegliche Sachen im Gegensatz zu unbeweglichen Sachen (Liegenschaften)‹, 15. Jh. (1484 Nürnberg), s. fahren, nis
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Fahrnis, F. ›(im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht) bewegliche Sachen im Gegensatz zu unbeweglichen Sachen (Liegenschaften)‹, 15. Jh. (1484 Nürnberg), s. fahren, nis
Lautwandel-Kette
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Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege
fahrnis , f. fahrende habe: verlegt einen arrest auf ros und fahrnis. Schweinichen 1, 210 ; ungeacht der stattlichen erb…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Fahrnis , fahrende Habe, s. Bewegliche Güter .
Verweisungsnetz
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Wortbildung
5 Bildungen · 3 Erstglied · 0 Zweitglied · 2 Ableitungen
Ableitung von fahrnis
fahr + -nis
fahrnis leitet sich vom Lemma fahr ab mit Suffix -nis.
SHW
Fahrnis-versteigerung Band 2, Spalte 331-332
LDWB2
Fahr|nis|ei|gen|tum n. (-s, ...eigentümer) proprieté mobila f.
DERW
Fahrnisgemeinschaft, F., ›(im älteren Fa- milienrecht) Form der Gütergemeinschaft in der das bewegliche Vermögen der Ehe- gatten gemeinschaf…
GWB
Erfahrnis nur Pl a für Reiseerlebnisse Hofrath Meyer .. Erzählte von seinen Schweizer E-sen Tgb 25.10.27 b iS leidvoller Lebenserfahrungen A…
DWB
gefahrnis , f. n. verstärktes gefahr, aber vom zeitwort gefahren gebildet: rühme nur, wie viel gefahrnis bei deiner kunst sei. Lessing 8, 50…