Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Fälligkeitsklausel F.
Fälligkeitsklausel, F. ›Klausel daß die gesamte Schuld fällig wird wenn der Schuldner einzelne fällige Teile oder Ne- benschulden (Raten oder Zinsen) nicht ordnungsgemäß erfüllt‹, 20. Jh.?, s. Fäl- ligkeit, Klausel