Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EXPENS f.
EXPENS f. lehnwort aus lat. expensa f. im 18. jh. nur noch selten. ausgaben, auslagen. gerichtskosten, gerichtsgebühren; rechtssprachlich: ⟨1436⟩ wodoch lete he (Tidericus Tobeken) sik noch wol beseggen, wen eme worden wedder de expenses unde een klene darto privatbr. d. ma. 2,140 S. ⟨1532⟩ doch muß er (der kläger) .. vor sollicher zuͦlassung seine expens vnd erlitten gerichts kost vnd zerung wie sich gebuͤrt ablegen Perneder process (1544)12 b . n1689 allein nach außgeführter sache soll .. neben andern expensen auch die verpflegung des richters dem siegenden theil auff richterliches erkäntniß…