Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Erzbischof
Erzbischof (lat. archiepiscopus , Oberaufseher, metropolita , der Vorsteher einer Mutterkirche), ist Bischof einer eigenen Diöcese, eines Erzbisthums und hat zugleich leitende Obergewalt über andere, gewöhnlich kleinere Diöcesen, im Ganzen über eine Kirchenprovinz. Der Ursprung der erzbischöfl. Gewalt ruht in der Aufsicht, welche die Vorsteher der von den Aposteln in großen Städten gegründeten Metropolen oder Stammkirchen natur- und sachgemäß über die ringsum aufblühenden Tochterkirchen ausübten. Im 4. Jahrh. hieß der Vorsteher einer Kirche ersten Ranges Primas, Exarch oder archiepiscopus der …