Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ERWERBSLOS adj.
DWB2 ERWERBSLOS adj. DWB2 abl. von erwerb m. 2 a. ohne einkommen, ohne bezahlte, den lebensunterhalt sichernde tätigkeit: DWB2 1795 ich will .. bey einem andern umstande verweilen, der mir bey dem wohl und wehe des erwerbslosen bürgerstandes von weit grössern einfluss zu seyn scheint rügen bürgerl. verfassung 152. 1863 die nothwendigkeit, der damals so zahlreichen herumziehenden, arbeits= und erwerbslosen bevölkerung, welche ihr leben auf mehr oder minder rechtswidrige weise fristete, unterkunft und lebensunterhalt zu verschaffen Bitzer armenunterstützung 21. 1975 wem sollte er jetzt die beitr…