Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Ersatzwesen
Ersatzwesen , die Ergänzung des jährlichen Abganges von Mannschaften der Armee und Marine. Die Zahl der einzustellenden Rekruten wird auf Grund der Friedenspräsenzstärke jährlich vom Kaiser bestimmt. Die Ersatzverteilung geschieht seitens des Kriegsministeriums nach Ersatzbezirken und nach Verhältnis der tauglichen Militärpflichtigen. Jeder der 22 Armeekorpsbezirke (meist Provinz oder Königreich) bildet einen Ersatzbezirk für die in ihm garnisonierenden Truppenteile. Das preußische Gardekorps rekrutiert sich aus dem ganzen Königreich Preußen und Elsaß-Lothringen. Die Marine rekrutiert sich aus…