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Meldepflicht

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Meldepflicht

Bd. 13, Sp. 575
Meldepflicht (Meldezwang), eine Pflicht zur Anmeldung von Personen oder Sachen, der Vornahme von Handlungen, Transporten und andern Ereignissen (Geburten, Sterbefällen etc.) bei den hierfür bestimmten Stellen, wird bald im Interesse der Verwaltung, bald zu Zwecken der Besteuerung in solchen Fällen auferlegt, in denen ohne M. die nötige Kenntnisnahme der Behörden in vollem Umfange nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten, Belästigungen und Kosten zu erreichen wäre. Eine solche M. besteht in Deutschland für die Militärpflichtigen rücksichtlich der Anmeldung zur Stammrolle (s. Ersatzwesen) und, während der Dauer der Angehörigkeit zum Militärverband, rücksichtlich der An- und Abmeldung bei Aufenthaltswechsel. Ferner kann (Reichsgesetz vom 12. Okt. 1867) eine M. hinsichtlich der Anmeldung Fremder, die sich vorübergehend an einem Ort aufhalten, bei der Ortspolizeibehörde, durch die Landesgesetze statuiert werden. Auch bei der deutschen Krankenversicherungsgesetzgebung kommt M. und im Zusammenhang damit die Errichtung besonderer Meldestellen vor. Ferner sind im Interesse der Statistik des Warenverkehrs nach deutschem Reichsgesetz vom 20. Juli 1879 (und ähnlich in Österreich nach Gesetz vom 1. Jan. 1891) die die Grenze des Zollvereins passierenden Waren den sogen. Anmeldestellen (s. d.) nach Gattung, Menge, Herkunfts- und Bestimmungsland anzumelden. Im Zoll- und Steuerwesen versteht man unter M. die Pflicht, steuerpflichtige Gegenstände (Waren, Einkommen etc.) bei der Behörde anzumelden (zu deklarieren, s. Deklaration), im Gegensatz zur Ermittelung durch die Behörde.
1591 Zeichen · 23 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    MeldepflichtF.

    Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)

    Meldepflicht, F., ›Pflicht (einen Umstand) insbesondere einen Wohnungswechsel bei der zuständigen Verwaltungsbehörde anz…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Meldepflicht

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Meldepflicht ( Meldezwang ), eine Pflicht zur Anmeldung von Personen oder Sachen, der Vornahme von Handlungen, Transport…

  3. Spezial
    Meldepflicht

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Mel|de|pflicht f. (-) 1 dovëi da detlaré m. , dovëi de detlaraziun m. 2 dovëi da lascé alsavëi m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit meldepflicht

1 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von meldepflicht 2 Komponenten

melde+pflicht

meldepflicht setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

meldepflicht‑ als Erstglied (1 von 1)

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APA
Cotta, M. (2026). „meldepflicht". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 17. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/meldepflicht/meyers
MLA
Cotta, Marcel. „meldepflicht". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/meldepflicht/meyers. Abgerufen 17. May 2026.
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Cotta, Marcel. „meldepflicht". lautwandel.de. Zugegriffen 17. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/meldepflicht/meyers.
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