lautwandel 53 Wörterbücher · 2,7 Mio. Artikel
Wildcard · " Volltext

Aggregat · alle Wörterbücher

Erpressung

nhd. bis spez. · 7 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
8 in 7 Wb.
Sprachstufen
3 von 16
Verweise rein
17
Verweise raus
2

Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Erpressung

Bd. 6, Sp. 73
Erpressung (Konkussion, Concussio, franz. Chantage), das Vergehen, dessen sich derjenige schuldig macht, der, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, einen andern durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt (Deutsches Reichsstrafgesetzbuch, § 253). Die dermaligen Grundsätze über dies Verbrechen haben sich aus der römisch-rechtlichen Theorie des Verbrechens der Concussio entwickelt, das darin bestand, daß jemand einen andern vorsätzlich unter dem betrügerischen Vorwand oder durch wissentlichen Mißbrauch einer ihm zustehenden Gewalt zu dem Zugeständnis eines rechtswidrigen Vermögensvorteils für sich oder einen andern nötigte. Vollendet ist das Vergehen der E., deren Versuch nach dem deutschen Strafgesetzbuch ebenfalls strafbar ist, sobald die Abnötigung des Tuns, Duldens oder Unterlassens vollzogen worden ist, mag nun der beabsichtigte vermögensrechtliche Vorteil vereitelt oder wirklich erlangt worden sein. Nach dem Reichsstrafgesetzbuch ist zwischen einfacher E., die mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 5 Jahren, und schwerer E., die mit Zuchthaus von 1–5 Jahren bestraft wird, zu unterscheiden. Letztere (§ 254) liegt dann vor, wenn die E. durch Bedrohung mit Mord, Brandstiftung oder mit Verursachung einer Überschwemmung begangen wird. Wurde die E. durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so tritt (§ 255) die Strafe des Raubes ein, d. h. Zuchthaus von 1–15 Jahren. Bei der von einem Beamten durch Mißbrauch der Amtsgewalt oder Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben begangenen E. tritt die gesetzliche Bestrafung ein, wenn auch das Vergehen ohne Gewalt oder Drohung verübt wurde (Reichsstrafgesetzbuch, § 339). Besonders gefährlich ist die sogen. Revolverpresse, die durch Drohung mit der Veröffentlichung von Zeitungsartikeln rechtswidrige Vermögensvorteile zu erlangen sucht. Eine harmlosere Abart, die nichts mehr (an sich wenigstens) mit dem Strafrecht zu tun hat, ist der sogen. Lobrevolver. Einzelne Zeitungsnummern, fast ganz oder ganz aus Lobartikeln bestehend, werden den Belobten mit der Bitte um Einsendung des Abonnementsbetrags zugeschickt. Den Revolverjournalisten stehen würdig zur Seite die Vertreter der männlichen Prostitution, die »petits Jésus«, die ihre harmlosern Mitschuldigen durch die Drohung der Anzeige ausbeuten. Vgl. Fränkel, Die Delikte der Nötigung, Bedrohung und E. (Berl. 1901).
2500 Zeichen · 26 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    erpressungf.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +4 Parallelbelege

    erpressung , f. violenta exactio: schamlose erpressungen.

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Erpressung

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Erpressung (concussio) , verbrecherische Abnöthigung eines Vortheils durch Mißbrauch od. Vorwand eines zustehenden Recht…

  3. Spezial
    Erpressung

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Er|pres|sung f. (-,-en) 1 (in Bezug auf Personen) recat (recac) m. 2 (in Bezug auf Sachen) estorjiun (-s) f.

Verweisungsnetz

18 Knoten, 12 Kanten

Tap auf Knoten öffnet Detail · Drag zum Umpositionieren · Scroll zum Zoomen

1-Hop 2-Hop
Filter:
Anchor 1 Kompositum 10 Sackgasse 7

Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit erpressung

10 Bildungen · 10 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von erpressung 3 Analysen

er- + pressung

erpressung leitet sich vom Lemma pressung ab mit Präfix er-.

Alternativen: erpressen+-ung er-+press+-ung

erpressung‑ als Erstglied (10 von 10)

ERPRESSUNGSVERSUCH

DWB2

erpressung·s·versuch

ERPRESSUNGSVERSUCH m. zuss. mit erpressung f. 2. versuch, eine erpressung durchzuführen: 1839 aber nun begannen wieder seine (Franz v. Sicki…

Zitieren als…
APA
Cotta, M. (2026). „erpressung". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 18. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/erpressung/meyers
MLA
Cotta, Marcel. „erpressung". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/erpressung/meyers. Abgerufen 18. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „erpressung". lautwandel.de. Zugegriffen 18. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/erpressung/meyers.
BibTeX
@misc{lautwandel_erpressung_2026,
  author       = {Cotta, Marcel},
  title        = {„erpressung"},
  year         = {2026},
  howpublished = {lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern},
  url          = {https://lautwandel.de/lemma/erpressung/meyers},
  urldate      = {2026-05-18},
}