Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Erledigung F.
Erledigung, F. ›Gegenstandsloswerden eines Antrages oder Begehrens durch ein nach Verfahrensbeginn liegendes Ereignis (z.B. die eingeklagte Geldsumme wird bezahlt)‹, ›Freilassung‹ 1458 østerreich, s. erledigen, ung Ermessensmangel erlöschen, V., ›erlöschen, enden‹, mhd. erleschen, V., ›erlöschen, aufhören‹, ahd. irleskan (E. 8. Jh.), irlescan, V., ›erlöschen, erkalten‹, s. er, löschen