Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Erhohlen
Erhohlen , verb. reg. act. 1. * Eigentlich. 1) Einhohlen; in welcher im Hochdeutschen fremden Bedeutung man noch im Oberdeutschen sagt, jemanden auf dem Wege erhohlen. 2) Herauf hohlen; eine im Hochdeutschen gleichfalls veraltete Bedeutung. 2. Figürlich. 1) Frischen Athem hohlen, nach dem Latein. respirare, und als ein Reciprocum. Ich habe mich so aus dem Athem gelaufen, daß ich mich kaum wieder erhohlen kann. Lassen sie mir Zeit, mich erst zu erhohlen. Daß hohlen ehedem auch von dem Winde gebraucht worden, erhellet noch aus dem Niedersächsischen, wo Halunge, oder Hohlung, die Zugluft bedeutet…