Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
erbrecht n.
erbrecht , n. 1 1) jus hereditarium: lieber, keuf meinen acker zu Anathoth, denn du hast erbrecht dazu, und du bist der nechste, lieber, keufe in. Jer. 32, 8 ; in bester form erbrechts. Garg. 218 a ; nicht erbrecht noch geburt, das herz macht grosz und klein. Hagedorn 1, 14 ; das erbrecht auf ein königreich. Klinger 1, 360 . 2 2) zuweilen für erbe: und könden dieser gnad unschätzlich reichen schatz ihren kindskindern auch als ein erbrecht verlassen. Weckherlin 219 ; auf die nachricht, dasz sich Richard von York lebend in Brüssel befinde und sein erbrecht zurückfordere. Schiller 675 a . 3 3) fü…