Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
entweichen
1. ›vor jm. / e. S. zurückweichen, jm. / e. S. ausweichen, nachgeben, Platz einräumen‹; in rechtlichen Kontexten: ›jm. etw. (z. B. ein Vorrecht, Besitzrecht) einräumen, abtreten, auf etw. verzichten; sic; 2. ›verschwinden, (jm.) verloren gehen‹; von konkreten sowie (ütr.) von abstrakten Bezugsgrößen gesagt (z. B. von physischen Zuständen); selten refl.; zu ent- 2a.; 3. ›von etw. abweichen, abkommen‹ (allgemein); speziell: ›von einer (religiös, seltener: obrigkeitlich) festgesetzten Norm abweichen, von einem als richtig anerkannten Weg abkommen, sich außerhalb einer ; 4. ›einen Ort verlassen, w…