Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
entweichen
entweichen
- ›vor jm. / e. S. zurückweichen, jm. / e. S. ausweichen, nachgeben, Platz einräumen‹; in rechtlichen Kontexten: ›jm. etw. (z. B. ein Vorrecht, Besitzrecht) einräumen, abtreten, auf etw. verzichten; sic
- ›verschwinden, (jm.) verloren gehen‹; von konkreten sowie (ütr.) von abstrakten Bezugsgrößen gesagt (z. B. von physischen Zuständen); selten refl.; zu ent- 2a.
- ›von etw. abweichen, abkommen‹ (allgemein); speziell: ›von einer (religiös, seltener: obrigkeitlich) festgesetzten Norm abweichen, von einem als richtig anerkannten Weg abkommen, sich außerhalb einer
- ›einen Ort verlassen, weglaufen; jm. / e. S. entfliehen, entkommen‹; in 1 Beleg: ›jn. dem Einfluss einer Obrigkeit entziehen‹; zu ent- 2a.
- ›eine Versammlung vorübergehend (z. B. zur Beratung) verlassen‹; Spezialisierung zu 4; zu ent- 2a.
- im Bergbau nach R. Paul (vgl. u. a. Belegstellenangabe): ›„die Abbauarbeiten am Ort des Durchschlags zweier Gruben innerhalb einer vorgeschriebenen Distanz einstellen“ (um Streit zwischen benachbarten
Etymologie: zu mhd.