Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Einzelheit
Einzelheit
einzeln Adj. ‘einer für sich allein, gesondert’, mhd. frühnhd. einzel. Das Adjektiv gehört als Ableitung zu gleichbed. ahd. einezzi, mhd. einez, einz (oder einetze, einze, s. einzig). Bereits bei Luther begegnet neben flektierten Formen von frühnhd. einzel ein flexionsloses einzelen. Seit dem 18. Jh. wird auslautendes -n im Nominativ weithin üblich. Dieses entstammt wohl dem (formal einen Dativ Plur. darstellenden) Adverb mhd. (md.) ēnzelen, nhd. einzeln (trotz fehlerhafter Schreibung der Hs. vielleicht schon ahd. einzelēn, 9. oder 10. Jh.), wird aber auch (ähnlich wie bei albern, s. d.) durch flektierte Kasus des Adjektivs gestützt. Älteres einzel lebt als Bestimmungswort in zahlreichen Zusammensetzungen fort. – Einzelheit f. ‘Teil eines Ganzen, Detail’, Abstraktbildung zu einzel (Ende 17. Jh., zunächst für ‘Einmaligkeit’); daneben im 18. und 19. Jh. unter Einfluß von einzeln oft auch Einzelnheit. Einzelwesen n. Wortschöpfung (durch Campe 1791) für Individuum, die nach 1800 an Verbreitung gewinnt.