Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINGESESSENER m.
DWB2 EINGESESSENER m. DWB2 abl. von eingesessen adj. 1. seit längerer zeit ortsansässiger, einheimischer. DWB2 DWB2 a zunächst rechtssprachlich. DWB2 α einheimischer, der das dort geltende bürgerrecht besitzt. gegensatz ausbürger, -mann hs.1.h14.jh. daz ( fleisch ) sol er ( einkäufer ) vnsern ingesessnen, der es in sinem hus mit sinem gesinnd essen wil, vmb den selben pfennig geben, als er es gekoͮfft hatt rechtsqu. Argau I 4,32. 1589 mit den leuten und ingesessen des amptes Hamelmann oldenburg. chr. 159 R. DWB2 β einwohner ohne bürgerrecht, der jedoch den schutz der stadt genießt. gegensatz b…