Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINGELANGEN vb.
EINGELANGEN vb. 1 an ort und stelle ankommen. von nachrichten, amtlichen eingaben, waren u. dgl. vorherrschender gebrauch: 1632 anraichendt schließlichen obberürte von Hessen fürgeschlagene fridenßhandlung, dabey erinnern sich ihre kay. may. gnedigst, daß sie ihrer dht. von allem, waß in dieser materia biß dahero eingelangt, yedesmahl parte geben lassen font. rer. austr. II 64,177. 1936 dann war noch ein schreiben eingelangt: der antrag .. war angenommen Brehm z. früh 237. –von personen: 1668 die eidgenossen, als sie diesen rückzug vernommen, wolten der ankommenden hilfe, von deren allbereit e…