Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
eingeben
1. ›jm. etw. überlassen‹; überwiegend speziell: ›jm. etw. (z. B. Steuern, Abgaben) pflichtschuldig übergeben‹; ›etw. (z. B. eine Stadt, ein Territorium, eine Burg) in js. Besitz, Herrschaftsbereich überg; 2. ›etw. als Pfand einsetzen, jm. etw. als Pfand überlassen‹; auch: ›etw. für eine erwartete Gegenleistung aufwenden‹; ›jm. etw. leihen‹; eng anschließbar an 1; 3. ›etw. wo einreichen, eine Eingabe machen‹; auch: ›an jn. appellieren, gegen jn. Klage führen‹; 4. ›jn. / sich e. S. überlassen, jm. unterwerfen‹; dies überwiegend spezialisiert als Äquivalent zu lat. offerre in der Bedeutung ›jn. /…