Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
eingeben
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- ›jm. etw. überlassen‹; überwiegend speziell: ›jm. etw. (z. B. Steuern, Abgaben) pflichtschuldig übergeben‹; ›etw. (z. B. eine Stadt, ein Territorium, eine Burg) in js. Besitz, Herrschaftsbereich überg
- ›etw. als Pfand einsetzen, jm. etw. als Pfand überlassen‹; auch: ›etw. für eine erwartete Gegenleistung aufwenden‹; ›jm. etw. leihen‹; eng anschließbar an 1
- ›etw. wo einreichen, eine Eingabe machen‹; auch: ›an jn. appellieren, gegen jn. Klage führen‹
- ›jn. / sich e. S. überlassen, jm. unterwerfen‹; dies überwiegend spezialisiert als Äquivalent zu lat. offerre in der Bedeutung ›jn. / sich Gott schenken, darbringen‹ (Georges, Neub. 2, 3390), dann: ›j
- ›jm. etw. einflößen, zu schlucken geben‹; in diesem Sinne bildlich oder ütr. auf die göttliche Potenz, Leben zu spenden: ›jn. beleben, jm. das Leben einhauchen‹
- ›(alkoholische Getränke) ausschenken‹; Spezialisierung zu 5.
- ›jm. etw. eingeben, ins Herz geben‹; auch: ›jm. etw. raten‹; überwiegend in religiösen, moraldidaktischen Kontexten mit je spezifischer, von der Geltung der Bezugsinstanz (Gott oder Teufel) abhängiger