Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINDINGUNG f.
EINDINGUNG f. abl. von eindingen vb. 1 zu eindingen vb. 2. rechtliche verpflichtung: ⟨1554⟩ daß etwan nur .. dem ( einem erben ) gelihen worden, volgents seine mitgeschwistrigt .. mit unträglichem last, verpflichtung und eindingung .. darvon lösen müessen württ. ländl. rechtsqu. 3,120. 1687 worauff die hinterlassene .. hiernechst eine gäntzliche unterwerffung und submission dieser stadt, mit eindingung etwan einiger privilegien .. zu effectuiren versprochen Bostel deduction-schr. 15. 2 zu eindingen vb. 3? gerichtliche vorladung?: 1732 die ( vor gericht ) citirte, so nicht erscheinen, werden mi…