Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
eindingen
eindingen , mehrdeutig, 1 1) simul pacisci, einbedingen: es wurde eingedungen, dasz auch die kinder an den vortheilen theil haben sollen. 2 2) das gericht, die schöppen eindingen, judicium constituere, durch frage des richters und antwort der schöppen. Haltaus 291. 292 . wie sich ein vorsprecher ins recht eindingen soll, es sei welcher partei es wolle. Reutter kriegsordn. 46 . 3 3) sich wohin eindingen: hier ist ein schif verhanden nach Cydnus kalter flut, in dis dingt er sich ein. Opitz 3, 48 (46), alle ausgaben lesen düngt. vgl. ausdingen.