Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINBERUFUNG f.
DWB2 EINBERUFUNG f. DWB2 abl. von einberufen vb. DWB2 DWB2 1 zu einberufen vb. 1. das auffordern zur ableistung einer dienstverpflichtung insbesondere des militärdienstes: 1784 eben erwähnte einberufung ( dienstverpflichtung ) findet nicht blos bei dem ledigen dienstvolk, sondern auch bei schon verehlichten einliegern statt Eggers leibeigenschaft 88. 1868 bei einberufung der ersatzmannschaften II. classe hat der jüngste jahrgang zuerst einzutreten in: Frauenholz heerwesen ( 1935 ) 5,402. 1977 ich hab’ doch glück gehabt mit der einberufung. bin zur flak gekommen Kühn jahrgang 22 139. DWB2 2 von…