Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
eigenschaft
eigenschaft
- ›Grundbesitz, in privatem Besitz befindliches Grundstück, Gut, über das der Eigentümer eine umfassende, rechtlich abgesicherte Verfügungsgewalt besitzt‹; damit verbunden: ›Eigentumsrecht über die zum
- ›Eigentum, uneingeschränktes Recht an e. S., Privatbesitz‹; in Verallgemeinerung von 1 auf bewegliche Gegenstände sowie auf die Gesamtheit aller im Besitz einer Person befindlichen Gegenstände, Liegen
- ›Leibeigenschaft, Abhängigkeit, Hörigkeit, rechtliche Unfreiheit unterschiedlicher Art; Gefangenschaft‹; als Metonymie auch: ›Verpflichtung zu Frondienst, Abgaben o. Ä.‹; vereinzelt auch von der Abhän
- ›Bündel von charakteristischen Merkmalen, Fähigkeiten, Neigungen des Menschen allgemein, des sozial bestimmten Menschen und des Individuums‹; im Zusammenhang mit einer hierarchisch gegliederten Gesell
- ›besondere, charakteristische, das Wesen religiöser Bezugsgrößen (z. B. der barmerzigkeit, minne, des glaubens) sowie Gottes kennzeichnende bis definierende Qualität‹; seltener auf den Teufel bezogen;
- ›Gegenwart abstrakter, sakraler, wollens-, begerens-, würkens- enthobener Bezugsgegebenheiten (z. B. des glaubens, der tugend, der gerechtigkeit) im Geist, in der Seele eines Gläubigen (meist aufgrund
- ›Eigensinn, egoistisches, selbstsüchtiges Verhalten‹; in religiösen Kontexten: ›eigensüchtige und damit gottferne innere Haltung‹
- ›genaue Angabe, Nachricht, Kenntnis über etw.‹; auch: ›juristische Angelegenheit, Rechtssache‹.
- ›einschränkende Bestimmung, notwendige Bedingung (z. B. bei einem Vertragsabschluss)‹; auch: ›Anforderung, die an jn. für eine Aufgabe gestellt wird‹.