Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
eigenschaft,
1. ›Grundbesitz, in privatem Besitz befindliches Grundstück, Gut, über das der Eigentümer eine umfassende, rechtlich abgesicherte Verfügungsgewalt besitzt‹; damit verbunden: ›Eigentumsrecht über die zum ; 2. ›Eigentum, uneingeschränktes Recht an e. S., Privatbesitz‹; in Verallgemeinerung von 1 auf bewegliche Gegenstände sowie auf die Gesamtheit aller im Besitz einer Person befindlichen Gegenstände, Liegen; 3. ›Leibeigenschaft, Abhängigkeit, Hörigkeit, rechtliche Unfreiheit unterschiedlicher Art; Gefangenschaft‹; als Metonymie auch: ›Verpflichtung zu Frondienst, Abgaben o. Ä.‹; vereinzelt auch …