Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Dreifältig adj., adv.
Dreifältig , adj. u. adv. 1) Für dreifach. »Eine dreifaltige Schnur.« Pred. Sal. 4, 12. Dreifältige Frucht. So auch dreizehnfältig und dreißigfältig. 2) Für dreieinig. Der dreifaltige Gott. So auch, die Dreifaltigkeit. S. Campe Dreieinig und Campe Dreieinigkeit.