Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Draufgabe F.
Draufgabe, F. ›Leistung bei Eingehung eines Vertrages die als Zeichen des Ab- schlusses des Vertrages gilt und im Zweifel auf die geschuldete Leistung anzurechnen oder bei Erfüllung zurückzugeben ist‹, 1791 Preußen, Lsch. lat. arrha, F., ›Angeld‹, s. drauf, Gabe, (Daraufgabe)