Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Deutscher Kaiser
Deutscher Kaiser , nach Artikel 11 der Reichsverfassung Titel des Oberhauptes des neuen Deutschen Reiches, das seit 18. Jan. 1871 besteht; der erste deutsche Kaiser war Wilhelm I., König von Preußen. Über die rechtliche Stellung des Kaisers s. Deutschland , S. 788. Die Bezeichnung der Beherrscher des allen, bis 1806 bestehenden Reiches als deutsche Kaiser ist zwar unrichtig, da jene römische Kaiser und deutsche Könige waren (s. Deutscher König und Heiliges Römisches Reich); dennoch ist der Name »deutscher Kaiser« für die deutschen Herrscher von Heinrich I. (919–936) an selbst für solche üblich…