Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
DEBITIERUNG f.
DWB2 DEBITIERUNG f. DWB2 nomen actionis zu 2 debitieren vb. vertrieb von waren, verbreitung von informationen: DWB2 1727 ( daher haben wir ) uns entschlossen, .. den frembden taback .. zu hinderhalten und im gegentheil der pflantzung und debitierung deß hier lands gewachsenen kräfftigstermaßen auffzuhelffen schweiz. id. 12,105. 1761 es finden sich im publico müssige leute, die mit erdichtung und debitirung falscher und sinistrer zeitungen sich amusiren d. neueste v. gestern 3,102 B. 1871 ebensowenig darf bei der normirung der provision, welche für die beförderung und debitirung der im gebiete …