Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Daukmakergesell m.
Daukmakergesell m. Tuchmachergeselle; der Pächter des Woker Sees bei Pa hatte die Verpflichtung, jedem der in Pa beschäftigten Tuchmachergesellen zu Pfingsten zwei Pfund Fische zu liefern Arch. Landesk. 15, 311; diese Abgabe bildete das Entgelt für die den Tuchmachergesellen ursprünglich zustehende Fischereigerechtigkeit; nach einer Lehrzeit von drei bis vier Jahren mußte das Gesellenstück, 40 m Flanell oder Gasch, geliefert werden; bei seiner Einschreibung erhielt der Junggeselle auf der Herberge eine mit einem roten Band umwundene Zigarre oder Pfeife; wenn das Meisterstück upböömt (auf den W…