Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Cómmenthūr
Der Cómmenthūr , des -s, plur. die -e, in den geistlichen Ritterorden, ein Ritter, welcher eine Ordenspfründe verwaltet, ein Befehlshaber, der die Güter des Ordens verwaltet; ein Gebierhiger, im mittlern Lateine Commendarius, Commendator. Daher der Haus-Commenthur, ein solcher Ritter, der einem Ordenshause vorgesetzet ist; der Land-Commenthur, der den Commenden einer ganzen Provinz vorstehet, und einer von den Capitularibus ist, welche den Großmeister wählen. S. Adelung Balley . Im gemeinen Leben wird dieses Wort oft in Comter und Comthur zusammen gezogen, älterer Verstümmelungen zu geschweige…