Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Bruderschaften
Bruderschaften (confraternitates confratriae) , mit Ablässen und Privilegien bedachte Vereine innerhalb der großen Bruderschaft der Kirche, welche entweder ascetische und kirchliche oder mehr in das Weltleben eingreifende wohlthätige Zwecke verfolgen. Sie unterscheiden sich von den Orden wesentlich dadurch, daß die Befolgung der sog. evangelischen Räthe für sie keine Aufnahmsbedingung ist und die Mitglieder nur moralisch von der Welt getrennt sind. Die von Clemens IV. (1265—71) bestätigte B. der Gonfalonieri ist keineswegs die älteste, denn schon in ältester Zeit gab es Vereine für Krankenpfle…