Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
bodenzins m.
bodenzins , m. 1 1) census fundo impositus, grundzins: und soll doch bei einem bodenzins bleiben, den bodenzins ausrichten. weisth. 2, 181; antwort der scheffen, wenn ein empfenglich gut von einander gestockt, vertheilt und verschlitzt würde in 4. 5. 6 oder mehr theil, und ein iedes theil so grosz ist, dasz ein dreibeiniger stul daruf gestehen kan, so soll ein ieder sein theil zu empfangen schuldig sein, es solle aber doch bei éinem bodenzins bleiben. 2, 182. 2 2) was bodenmiethe, geld für einen gemietheten boden.