Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Blitzgefahr
Blitzgefahr , die Gefährdung von Menschen, Tieren, Gebäuden und Bäumen durch den Blitz. Die B. für Menschen und Tiere ist vorzugsweise von deren Aufenthalt abhängig. Schätzungsweise werden in Deutschland jährlich wenigstens 200–300 Personen vom Blitz getroffen und 50–100 getötet; etwa die Hälfte dieser Personen befand sich im Freien und da von wieder der größte Teil unter Bäumen. Auf lebende Wesen wirkt der Blitz so schnell, daß sie meist lautlos und ohne Zuckung umfallen, wohl auch regungslos in ihrer letzten Haltung verharren. Bisweilen zeigen so Getötete keine oder ganz geringe Verletzungen…